NEWS
Elektronische Visa für Besucher des Kaliningrader Gebiets
In Übereinstimmung mit dem Regierungsbeschluss werden die Einreisebestimmungen in die Russische Föderation für ausländische Bürgerinnen und Bürger, die das Kaliningrader Gebiet besuchen wollen, ab 1. Juli 2019 geändert.
Nach Maßgabe der neuen Regelung dürfen deutsche Staatsangehörige ein elektronisches einmaliges Visum zu geschäftlichen, touristischen oder humanitären Zweken über die eigens dafür eingerichtete Webseite des Russischen Außenministeriums http://electronic-visa.kdmid.ru/ beantragen.
Zur Beantragung ist ein elektronischer Antrag spätenstens 4 Kalendartage vor Reiseantritt auszufüllen und ein digitales Passbild als digitale Datei anzuheften. Gültigkeitsdauer eines elektronischen Visums beträgt 30 Tage ab Ausstellungsdatum, die Aufenthaltsdauer darf 8 Tage nicht überschreiten. Ein elektronisches Visum ist gebührenfrei.
weitere Information finden Sie unter: https://russische-botschaft.ru/de/consulate/visafragen/elektronische-visa-fuer-besucher-des-kaliningrader-gebiets/
Einführung der visafreien Einreisen nach Belarus
Präsident der Republik Belarus Alexander Lukashenko hat am 24. Juli 2018 den Erlass Nr. 265 zur Änderung des Erlasses des Präsidenten der Republik Belarus Nr. 8 vom 09.01.2017 unterschrieben. Der obengenannte Erlass Nr. 265 verlängert die dauer der Visafreie Einreise nach Belarus von 5 bis 30 Tagen für Staatsbürger von 74 Staaten, darunter Deutschland. Der Erlass trat am 27. Juli 2018 in Krafr.
Wichtig!
Die Regelung zur visafreien Einreise gilt nicht:
-für die Personen, die nach Belarus mit den Flügen von Russland kommen sowie diejenigen, die von Minsk weiter nach Russland fliegem möchten (diese sind Binnenflüge ohne Grenzkontrolle);
-für die Ausländer, die offizielle Reisen machen: diplomatische, dienstliche, spezielle und andere gleichgestellte Pässe werden nicht berücksichtigt.
Aktuelle Information zu den für eine Einreise notwendigen Dokumenten wie z.B. Pass und finanzielle Nachweise erhalten Sie bei der belarussischen Botschaft in Berlin oder auf der Webseite des Außenministeriums der Republik Belarus
Neue Einreisebestimmungen für die Republik Kasachstan
Gemäß dem Verfassungsgesetz der Republik Kasachstan "Über das internationale Finanzzentrum "Astana" hat die Regierung der Republik Kasachstan mit dem Beschluss №838 von 23. Dezember 2016 Visumpflichtiges Verfahren für Staatsbürger von Australien, Belgien, Bulgarien, Chile, Dänemark, DEUTSCHLAND, Griechenland, Großbritannien, Estland, Italien, Irland, Israel, Islands, Kanada, Korea, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Vereinigte Arabische Emirate, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Turkey, Tschechien, Ungarn, Vereinigte Staaten von Amerika, Finnland, Frankreich, Schweiz, Schweden, Japan und Zypern, aufgehoben.
In diesem Zusammenhang können sich die Bürger der o.a. Länder vom 01. Januar 2017 in Kasachstan ohne Visum bis 30 Tagen aufhalten. Botschaft der Republik Kasachstan in der Bundesrepublik Deutschland
Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig
Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.
Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.